Leitlinien
Facharztstandard und Leitlinien
Ein Arzt hat seine Patienten nach dem zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden fachlichen Standard (auch genannt: Facharztstandard) zu behandeln. Dieser Standard ergibt sich aus medizinischen Leitlinien und aktuellen medizinischen Entwicklungen, die sich ggf. noch nicht in Leitlinien widerspiegeln – bspw. aktuellen Forschungsergebnissen, Lehrmeinungen und den Meinungen institutionalisierter Expertenkommissionen. Damit unterliegt der fachliche Standard einem kontinuierlichen Wandel und passt sich dynamisch dem medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstand an. Er entspricht dem, was ein vernünftiger, gewissenhafter und besonnener durchschnittlicher Arzt an Kenntnissen, Können und Aufmerksamkeit leisten muss. (1)
Die ärztliche Behandlung hat, um dem fachlichen Standard zu entsprechen, eine das Selbstbestimmungsrecht des Patienten wahrende Aufklärung zu beinhalten (2). Dies ist gerade im Rahmen der SUDEP-Aufklärung zu beachten. Unbeachtlich für die Bestimmung des fachlichen Standards (sondern vielmehr haftungsrechtlich bedeutsam) sind individuelle Defizite des Behandlers, etwa Überforderung, mangelnde Erfahrung, ungenügende Aus- und Weiterbildung und Sorglosigkeit. (3)
Leitlinien
Leitlinien geben Empfehlungen, wie eine Erkrankung festgestellt und behandelt werden sollte. Sie richten sich insbesondere an Ärztinnen und Ärzte, können aber auch Patienten und deren Angehörigen eine wertvolle Orientierung bieten. Leitlinien sollen dazu beitragen, Patienten angemessen und sicher zu behandeln und zu versorgen. Sie fassen das aktuelle medizinische Wissen zusammen, wägen Nutzen und Schaden von Untersuchungen und Behandlungen ab und geben auf dieser Basiskonkrete Empfehlungen zum ärztlichen Vorgehen. Sie werden von Experten formuliert und von Facharztverbänden herausgegeben. Gute ärztliche Leitliniengelten als das Rückgrat der Therapiefreiheit und der Patientensicherheit. Sie sichern die Qualität der Behandlung und dienen der Fehlerprävention. Ihre Befolgung indiziert ein standardgemäßes Verhalten des Arztes. Weicht der Arzt ohne Begründung von einem leitliniengerechten Vorgehen ab, so stellt dies in der Regel einen Behandlungsfehler dar.
Leitlinien müssen regelmäßig aktualisiert werden.
Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN):
"Der SUDEP (Sudden Unexpected Death in Epilepsy) ist ein oft unterschätztes Phänomen bei Epilepsiepatienten, eine Aufklärung darüber soll – auch zur Verbesserung der Compliance – frühzeitig erfolgen. Eine gute Anfallskontrolle, insbesondere der tonisch-klonischen Anfälle, vermindert das Risiko." AWMF/DGN-Leitlinie „Erster epileptischer Anfall“, Stand 30.04.2017

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Leitlinien für die Behandlung von Epilepsien
Im deutschsprachigen Raum stehen für die Behandlung von Epilepsien verschiedene Leitlinien zur Verfügung.
DGN - Erster epileptischer Anfall und Epilepsien im Erwachsenenalter
Diese von der Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) herausgegebene S1-Leitlinie (AWMF-Registernummer: 030/041) befindet sich aktuell in der 3. Version (Stand 30. April 2017). Sie ist bis zum 29. April 2022 gültig.
Die Leitlinie können Sie hier als PDF ansehen und herunterladen.
Die Leitlinie weist auf S. 6 auf das folgende hin:
„Im Rahmen der MORTEMUS-Studie (Ryvlin, MORTEMUS-Studie, 2013) wurden anfallsbedingte Todesfälle bei der prächirurgischen Diagnostik analysiert. Bei zehn Fällen von SUDEP (Sudden Unexpected Death in Epilepsy) konnten die vegetativen Parameter dokumentiert werden; dabei zeigte sich innerhalb von drei Minuten nach Anfallsbeginn eine terminale kardiorespiratorische Dysfunktion. Das Risiko pro 1000 Patientenjahre betrug 5,1. Der größte Risikofaktor waren generalisierte tonisch-klonische Anfälle.“
Auf S. 8 heißt es:
„Der SUDEP (Sudden Unexpected Death in Epilepsy) ist ein oft unterschätztes Phänomen bei Epilepsiepatienten, eine Aufklärung darüber soll – auch zur Verbesserung der Compliance – frühzeitig erfolgen. Eine gute Anfallskontrolle, insbesondere der tonisch-klonischen Anfälle, vermindert das Risiko.“
Die DGN-Leitlinie „Erster Epileptischer Anfall und Epilepsien im Erwachsenenalter“ wird derzeit überarbeitet. Die Fertigstellung war für 2022 geplant. Sie wird voraussichtlich 2023 veröffentlicht. Die neue Leitlinie soll als S2k-Leitlinie unter Berücksichtigung aller aktuellen Studienergebnisse komplett neu erarbeitet und geschrieben werden. An ihrer Erstellung sind Fachgesellschaften aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie – für die Patienten – die Deutsche Epilepsievereinigung beteiligt. Ebenfalls beteiligt ist die GNP (Gesellschaft für Neuropädiatrie).
GNP - Diagnostische Prinzipien bei Epilepsien des Kindesalters
Diese von der GNP (Gesellschaft für Neuropädiatrie e.V.) herausgegebene S1-Leitlinie (AWMF-Registernummer 022-007) befindet sich auf dem Stand 18.12.2017. Sie ist bis zum 17.12.2022 gültig.
Informationen über eine Überarbeitung der Leitlinie liegen uns bislang nicht vor.
Die Leitlinie können Sie hier als PDF ansehen und herunterladen.
GNP - Ketogene Diäten
Diese von der GNP (Gesellschaft für Neuropädiatrie e.V.) herausgegebene S1-Leitlinie (AWMF-Registernummer 022-021) befindet sich auf dem Stand 30.04.2017. Sie war bis zum 30.04.2019 gültig.
Am 30.01.2019 wurde eine Neufassung angemeldet, deren Fertigstellung zum 31.07.2021 geplant ist.
Die (abgelaufene) Leitlinie können Sie hier als PDF ansehen und herunterladen.
DGN- Status epilepticus im Erwachsenenalter
Diese von der Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) herausgegebene S2k-Leitlinie(AWMF-Registernummer: 030/079) befindet sich aktuell in der 3. Version (Stand 30.06.2020).Sie ist bis zum 29.06.2025 gültig. An der Leitlinien-Erstellung waren Fachgesellschaften aus Deutschland, Österreich und der Schweiz beteiligt. Die Leitlinie bezweckt die Verbesserung und Vereinheitlichung der Therapie des Status epilepticus.
Sie dient der Information von Ärzten, Rettungsdiensten und Laien.
Die Leitlinie können Sie hier als PDF ansehen und herunterladen.
GNP – West-Syndrom (Blitz-Nick-Salaam Epilepsie)
Diese von der GNP (Gesellschaft für Neuropädiatrie e.V.) herausgegebene S3-Leitlinie (AWMF-Registernummer 022-022) befindet sich auf dem Stand 28.02.2021.
Die Leitlinie bezweckt die Standardisierung und Therapieoptionen bei BNS Epilepsie, einer schwer behandelbaren Epilepsie des Säuglingsalters.
Die (abgelaufene) Leitlinie können Sie hier ansehen und herunterladen.
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(1) Frahm, 2018.
(2) Frahm, 2018.
(3) Frahm, 2018.